Gesundheitsgesetz neu interpretiert

2018
Notfalldienst bis Praxisaufgabe
Dispensation auf Antrag
Dispensierte zahlen Ersatzabgabe
- seit 2008 Text im Gesundheitsgesetz gleich.
- Walter Dietrich interpretiert diesen 2017 neu.
- bisher regelten die Notfalldienstreglemente
die Altersbefreiung. - wird von der Gesundheitsdirektion nicht mehr akzeptiert.
- Notfalldienst bis Praxisaufgabe.
hausarztforum.ch
– ein Entscheid von Leuten – mit 65 pensioniert.
– kein Gesetz schreibt bis Praxisaufgabe vor.
– Interpretation bestreitbar, die AGZ tut nichts.
E-Mail Gesundheitsdirektion ZH
Schreiben von lic.iur. Walter Dietrich an die AGZ
Unter Bezugnahme auf ihr Mail vom 20. März 2018 und entsprechende Anfragen von Ärztinnen und Ärzten halten wir die Rechtslage betreffend Pflicht zur Leistung von Notfalldienst nach Erreichen des 60-sten Altersjahrs gerne wie folgt fest:
Die Berufsausübungsbewilligungen der Medizinalpersonen gehen mit Rechten, aber auch mit Pflichten einher. Zu diesen Pflichten zählt nebst der Pflicht zur Fortbildung, zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung etc. auch die Pflicht zur Leistung von Notfalldienst.
Der (Teil-)Erlass dieser Pflichten z.B. nach Erreichen des 60-sten Altersjahrs ist weder im Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe noch im Gesundheitsgesetz vorgesehen und wäre im Hinblick auf den Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung auch nicht vertretbar.
Dass die AGZ dies bisher anders gehandhabt hat, ändert nichts an dieser Rechtslage.
Quelle: Zürcher Ärztezeitung Nr.2 – Juli 2018 – S. 25
Ärztegesellschaft widerspricht nicht

2018
keine Altersbefreiung.
Dispensierte zahlen 5000 CHF.
Die AGZ budgetiert bereits
2.5 Mio Mehreinnahmen.
es lohne sich nicht
Infoschreiben in der Ärztezeitung
hausarztforum.ch
wieso keine Intervention gegen eine
„wild gewordene“ Gesundheitsdirektion?
mit 76 Jahren wieder Notfalldienstpflichtig
die AGZ unterstützt das neuerdings – unsere Vertretung !
Ärzte im AHV-Alter als Notärzte

2018 Notfalldienst
von 07:00 bis 18:00 Uhr
- Im AHV-Alter als Notarzt? Die Bevölkerung will das.
- Tobias Burkhardt ist sicher, wir schaffen das.
- mit Goodwill den Taxpunkt erhöhen
- um damit die Ersatzabgabe zu bezahlen.
hausarztforum.ch
Senioren arbeiten Teilzeit.
ohne Arztgehilfin, externes Praxislabor.
Erreichbarkeit eingeschränkt.
sie betreuen vor allem langjährige Patienten.
wie hier einen Notfalldienst organisieren?
Artikel vom Vorstand der AGZ
Artikel von Dr.med. Tobias Burkhardt
Vorstandsmitglied und Präsident der NFD Kommission
Wir sind der Überzeugung, dass die Bevölkerung nicht verstehen würde, dass gewisse Ärzte nach der Pension zwar weiter arbeiten möchten, aber keinen Dienst mehr leisten möchten.
Wenn wir der Bevölkerung und der Politik beweisen, dass wir im Stande sind, flächendeckend einen professionellen Notfalldienst zu organisieren und zu leisten, können wir viel eher mit dem Goodwill rechnen, wenn es um die Erhöhung des Taxpunktwertes geht.
Hier bringt die Erhöhung des Taxpunktwertes um 2-3 Rappen bereits einen Ertrag, der die maximale Ersatzabgabe von 5000 Franken deutlich übersteigt!
Quelle: Zürcher Ärztezeitung Nr.2 – Juli 2018 – S. 24
Burkhardt postuliert 2-3 Rappen
Taxpunkterhöhung und meint, damit nicht das Einkommen der Hausärzte zu verbessern, sondern die Ersatzabgabe zu tilgen.
Tatsache ist:
Die letzte Taxpunktänderung war 2008 – es war eine Senkung. Von 90 auf 89 Rp. im Kanton Zürich. Diese ist 2019 nur provisorisch verlängert.