Notfalldienst im AHV-Alter
  • Anfragen an die AGZ, die Praxisumstände im AHV-Alter zu berücksichtigen enden mit der Information
  • Sie können sich ja dispensieren lassen, sie zahlen dann die Ersatzabgabe von 5000 CHF (Beitrag 2018.)
  • Das Zürcher Gesundheitsgesetz verpflichtet die Hausärzte ab 2019, das AGZ Reglement soll jedoch altersgerecht umgesetzt werden.
  • Die AGZ reklamiert  1000 nicht bezahlte Ersatzabgaben für 2018. Budgetiert seien 7.8 Mio. (Zürcher Ärztezeitung, Feb 2019, S.9)
Notfalldienst - so die Alten wie die Jungen
  • Alle müssen Sa/So und an Feiertagen Notfalldienst machen.
  • Alle müssen Notfall Hausbesuche machen.
  • Bei einem 76-jährigen nicht professionell realisierbar.
  • Keine Praxisräume Sa/So, da eingemietet.
  • Keine MPA ausserhalb der Praxisöffnungszeit. Wie Labor machen?
  • Seit 10 Jahren keine Hausbesuche mehr gemacht, kein Fahrzeug.
Bei der AGZ weiss die Linke nicht, was die Rechte tut.
  • Das Telefongespräch mit dem Vizepräsidenten Rainer Hurni vom 26.02.2019 ergibt, dass selbstverständlich mit 70 Jahren keine Hausbesuche mehr absolviert werden müssen.
  • Das Email vom 15.03.2019, von der Juristin Kathrin Schneider besagt, dass jeder, altersunabhängig Hausbesuche machen muss.
  • Was gilt nun? Weiss die Linke nicht was die Rechte tut ?
Da wurde etwas nicht zu Ende gedacht.
  • Qualität ist für die AGZ kein Thema. Hauptsache der Arzt macht Dienst oder zahlt.
  • Eine Wundversorgung mit Naht wird der 70-jährige nicht mehr durchführen können, ihm fehlt die Infrastruktur.
  • Wo liegen die Grenzen? Was wenn selbst ein Enzündungslabor oder Strept Abstrich Probleme bereiten, weil die Arztgehilfin nur zu den regulären Praxisöffnungszeiten angestellt ist? Wie ohne MPA Telefon, Patientenbetreuung und Administration bewerkstelligen?
  • Der ältere Hausarzt darf sich nicht der öffentlichen Kritik auszusetzen, im Notfall nicht professionell zu arbeiten, auch wenn die AGZ dies fordert.
Hausarzt 70 jährig - 30% Pensum

Mo, Mi, Fr in einem Praxisraum eingemietet,

Sa, So Praxisräume nicht zugänglich,

keine Hausbesuche seit 10 Jahren,

kein Fahrzeug steht zur Verfügung,

Gehbehinderung nach Hüftoperation.

wie Sa,So Notfalldienst leisten?

wie Hausbesuche absolvieren?

Die Geschichte - der Notfall Hausbesuch
  • Der Hausarzt entschuldigt sich gleich zu Beginn. Er habe nicht mehr die gleiche Routine für Hausbesuche, wie mit 40 Jahren.
  • Seit 10 Jahren mache er keine mehr. Die AGZ verlange jedoch seit 2019 mindestens einen pro Jahr.
  • Er sei mit dem ÖV angereist, da kein Fahrzeug zur Verfügung stehe.
  • Mit seiner Gehbehinderung sei es mühsam, ohne Lift in den 6. Stock zu gelangen. Sein Ärztekoffer wiege schwer und müsse für den einmaligen Einsatz immer „up to date“ sein, das kostet.
  • Die Untersuchung war tadellos, die Gallenkollik per i.v. Injektion rasch gelindert.
  • Der Hausarzt hat seinen einzigen Einsatz an diesem Tag beendet.
  • Wohl ist ihm nicht dabei. Ohne Routineerfahrung wurde er vom Ärztefon dazu eingeteilt. Das ist nicht professionell.
Notfalldienstreglement Seniorenkonform ?
  • Der Patient will von der Patientenorganisation trotzdem wissen, wieso man diese Senioren noch mit Hausbesuchen belastet.
  • Qualität bedeutet, Ärzte einzusetzen, die das täglich absolvieren.
  • Die AGZ meint: nein, einmal im Jahr genügt.
  • Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schief geht?
  • Die AGZ hat das Altersfenster vom Notfalldienstreglement einfach erweitert ohne die geringste intelligente Anpassung an die vielen AHV-Ärzte, die „leiser“ treten möchten und versucht es gradlinig durchzusetzen. Dabei hätte sie den gesamten Spielraum diese dort einzusetzen wo professionell gearbeitet werden kann, nämlich im Team zu seinen regulären Praxisöffnungszeiten.
  • Bei seinem Pensum von 30% soll der 70-jährige 1.33 Notfalltage pro Halbjahr leisten. Zu seinen Praxisöffnungszeiten geht das qualitativ hervorragend, da sein Team mitwirkt.