Dr.med. Jürg Hochstrasser, Hausarzt, 70-jährig, praktizierend.

Etzelstrasse 10, 8038 Zürich

Tel: 044 481 81 81 - Fax: 044 481 81 80

Apr 2019 und Jul 2019

Brief an die AGZ vom 31.03.2019

Antwort 06.07.2019 - Creditreform 09.12.2019

Notfalldienst: Ersatzabgebe 2018 wird bestritten. Die AGZ hat es unterlassen, die alten Hausärzte persönlich zu informieren.

Zuständig bei der AGZ: Tobias Burkhard, Präsident Notfalldienst, Kathrin Schneider, Juristin Notfalldienst, Michael Kohlbacher, Generalsekretär.

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Sehr geehrte Gesellschaft,

wir bestreiten die Rechnung zur Ersatzabgabe 2018 aus folgenden Gründen:

  • Im Sep 2018 (Nachtrag: Ende Okt) sind wir persönlich informiert worden, wieder Notfalldienst zu leisten.
  • Viel zu spät, um sich noch einteilen zu lassen. Ab 2019 sind wir im Dienstplan beim Ärztefon erfasst.
  • Wir sind seit 2005 als Hausarztpraxis offiziell per Verdanken aus dem Notfalldienst entlassen.
  • Nach langjährigem Notfalldienst wurde das Thema mit 55 Jahren erleichtert abgeschlossen.
  • Die Informationen der Notfalldienstreorganisation haben wir teilweise mitverfolgt.
  • Es war ein Trauerspiel:
  • Dauernde Änderungen der Altersbegrenzung: mal 60 Jahre, bis Praxisaufgabe, bis 65 Jahre, bis 60 Jahre.
  • Entschuldigungen von ZüriMed wie: „verschiedene Umstände.., personeller Engpass im Vorstand, gepaart mit erheblicher Altlast…, datentechnischen Abläufen… dokumentieren das.“
  • Hausärzte beklagten sich über die Neuorganisation. Sie werden zur Hauptverkehrszeit vom Kreis 2 an die Grenze Schlieren beordert um einen Todesfall zu bestätigen. Dies bei vollem Wartezimmer.
  • Die Mitarbeiterinnen beim Ärztefon beklagten sich, dass sie alle Beschwerden „ausbaden“ müssten, die ihnen der Vorstand von ZüriMed „eingebrockt“ hat.
  • Im Ärzte-Chreisli wird diskutiert, wieso sich wegen dem „kunterbunten Chaos“ viele dispensieren lassen.
  • Die AGZ publiziert im 2017 das neue Notfalldienstreglement mit einer Sonderausgabe. Dort steht unter Artikel 2: Altersbefreiung ab 60 Jahren. Im Jan 2018 sei dies bereits wieder geändert worden und im Juni 2018 ergänzt mit Sanktionen und Umtriebsentschädigungen.
  • Das Begleitschreiben der Rechnung enthält erneut eine Berichtigung: „Aufgrund kurzfristiger Einführung..“
  • Josef Widler bestätigt im Newsletter vom 13.12.2018: „wir haben ein schweres Erbe übernommen.“

Wie sollte sich die Gruppe, der mit 55 Jahren entlassenen Hausärzte, noch kompetent orientieren? Die Infos änderten teilweise monatlich. Es fehlte jede Übersicht und jede Rechtssicherheit.

Sie haben eine Ersatzabgabe Rechnung gestellt und mit dieser erstmals, in einem Begleitschreiben, eine persönliche Information beigelegt, dass wieder Notfalldienst bis zur Praxisaufgabe geleistet werden muss. Dies im Sep 2018. Eine Einteilung in DocBox war nicht mehr möglich.

 

Mit freundlichen Grüssen – Jürg Hochstrasser

Antwort 06.07.2019
Dr.med. Tobias Burkhardt

Tobias Burkhardt schreibt: „spätestens mit der Sonderausgabe im Nov 2017 hätte der Hausarzt die Möglichkeit gehabt, sich über die Neuerungen im Notfalldienst zu informieren und sich einplanen zu lassen.“

Das hat der Hausarzt ja getan: In Art 2.2 der Sonderausgabe steht: „Altersbefreiung ab 60 Jahren.“ Er ist 69, seit 30 Jahren Hausarzt und hat 20 Jahre Notfalldienst geleistet. Das Thema war somit erledigt. Ist Herr Burkhardt hier nicht Dossier fest?

Tobias Burkhardt schreibt: „es treffe nicht zu, dass der Hausarzt erst im Sep 2018 über seine erneute Dienstpflicht informiert wurde.“

Stimmt! Es war Oktober 2018. Mit der Ersatzabgabe Rechnung Anfang Sep 2018 hat der Hausarzt kein Infoschreiben erhalten, wieder Notfalldienst zu leisten. Das Infoschreiben erfolgte im Okt 2018. Ist Herr Burkhardt hier nicht Dossier fest?

Damit wären die Fakten bereinigt. Sonderausgabe Nov 2017 und Infoschreiben Okt 2018 dokumentieren dies eindeutig.

Die Antwort ist voluminös
Ein einfaches Schreiben - riesiger Aufwand

Der Hausarzt hat die Rechnung beanstandet, seine Rechtsschutz Versicherung orientiert und wartete nun auf einen Zahlungsbefehl um dagegen Rechtsvorschlag zu erheben.

Er hat eine Beanstandung bereits im Mai 2018 gemacht, mit Erfolg.

Thema – Datenlieferungspflicht.

und was macht die AGZ ?

Frau Kathrin Schneider leitet den Brief, ohne Einverständnis, weiter als Rekurs. Die gesamte Notfalldienstkommission tagt zusammen um gegen den „Rekurenten“ einen umfangreichen Entscheid zu fällen. Was für eine Zeitverschwendung! Bei 1000 ausstehenden Ersatzabgabe Rechnungen ganz schön aufwändig.

Herr Burkhardt erwähnt nicht, dass die Sonderausgabe die Altersbefreiung ab 60 publiziert hat und die Dienstpflicht erst im Okt 2018 persönlich zugestellt wurde.

AGZ ohne Kompromissbereitschaft. Der Rechtsschtreit geht weiter.

Rechtsstreit geht weiter. 09.12.2019
  • 01.11.2019 Mahnung 1 AGZ
  • 15.11.2019 Mahnung 2 AGZ
  • 09.12.2019 Mahnung von Creditreform. Die AGZ wendet sich an das, auf der schwarzen Liste stehende Inkasso Büro. (inkasso-abzocke.ch)
  • Die AGZ nimmt keinen Kontakt zum Mitglied auf. Die Rechnung wird immer noch bestritten. Die Antwort von Tobias Burkhardt ist falsch.
  • Sie delegiert an eine kritisierte Firma die gesetzeswidrige Gebühren erhebt.
  • Die AGZ kann selber einen Zahlungsbefehl zustellen. Ein Rechtsvorschlag des Mitglieds führt dann zum Friedensrichter.

Die AGZ wendet sich direkt an die umstrittene Creditreform.

Creditreform schreibt..

Die AGZ hat uns beauftragt, das Geld von Ihnen einzufordern. Betrachten Sie uns als Vermittler. Über die weiteren rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbegleichung werden wir Sie informieren. Ansprechperson im Schreiben nicht vermerkt, Einzig eine Email hubni@…

Wir wollen wissen, wer für den Inkasso Auftrag verantwortlich ist.

Das Email geht am Fr 13.12.2019 an:

  • Präsident Josef Widler
  • Vizepräsidenten Rainer Hurni
  • Vorstand Dr.med. Tobias Burkhardt
  • Juristin Kathrin Schneider
  • Generalsekretär Michael Kohlbacher

Die Antworten werden auf hausarztforum.ch veröffentlicht. Hausärzte verdienen Respekt, besonders wenn sie nach der Pensionierung mit 70 Jahren weiterarbeiten und mit der AGZ nicht immer einverstanden sind.

Creditreform stellt keine konformen Gebühren aus
  • Forderung Notfalldienst 2018 – 2500 CHF
  • Bonitätsprüfung – 18.90
  • Zins bis 12.12.2019 – 180.80
  • Verzugsschaden – 392.00
  • Aktuelle Forderung – 3091.70
  • Das ist nicht rechtskonform!
  • Rechtslage: einzig ein Verzugszins ist geschuldet. (5% seit 2018 = 100 CHF)

Creditreform Egeli Zürich AG

Kreisbüro Zürich

Binzmühlestrasse 13, Postfach 5249

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Dieser Briefkopf: Kreisbüro Zürich hat keinen Bezug zur offiziellen Behörde.

Creditreform im Kassensturz vom 14.03.2017

Creditreform bedrängt mit einer Betreibungsandrohung den Landwirt eines Traktors in der Schweiz. Autobahngebühren in Italien nicht bezahlt! Der Traktor fährt Tempo 40. Die Gemeinde hat er nie verlassen.

Video ansehen

Creditreform Egeli Zürich AG

In Google Maps – Local Guide mit vielen negativen Rezessionen belegt, z.B. von Paolo am 06.12.2019: Das Geschäftsmodell basiert auf dem Unwissen der „Geschädigten“

Rezession Screen ansehen (16 negativ von 22)

Direkt in Google Map

Inkassobüros verrechnen zur ursprünglichen Forderung horrende Gebüren. Die Mahnungen sind in harschem Ton abgefasst. Einschüchterung oder Drohungen wie z.B. Information an den Arbeitgeber oder den Vermieter weiterzuleiten. Das ist nicht legal.

Merkblatt.

Antwort von Michael Kohlbacher

Wenige Stunden später ein Email in freundlichem Ton vom Generalsekretär: Er verantworte diesen Entscheid. Michael Kohlbacher betont, dass die AGZ an „gewisse“ Grenzen „stosse“ bei solchen Verständnisproblemen.

Verständnisprobleme?

  • „Stossen“ Beanstandungen eigener Mitglieder bei der AGZ bereits an ihre Grenzen?
  • Herr Kohlbacher beauftragt extern ein Inkassobüro, das auf der schwarzen Liste steht und rechtswidrige Gebühren erhebt?
  • Eine bestrittene Rechnung mit widerlegt falschen Angaben von Tobias Burkhardt
  • Eine Rechnung die zudem auf ein 100% Pensum ausgestellt ist, obwohl der 70 jährige Hausarzt nur 30% arbeitet. Statt 2500 CHF wären dies 428 CHF.
Anfrage an Tobias Burkhardt

Wir wollen eine Stellungnahme zur Antwort vom 06.07.2019

Das Email geht am Sa 14.12.2019 an:

  • Notfalldienstkommission Tobias Burkhardt

Die Antwort wird auf hausarztforum.ch veröffentlicht. 

Die Behauptungen von Herrn Burkhardt:

  • Altersbegrenzung: Hätte dem Hausarzt seine erneute Dienstpflicht mitteilen sollen. Die Ausgabe belegt: Befreiung ab 60 Jahren. Link zur Sonderausgabe.
  • Infoschreiben: Dies sei im Sep 2018 erfolgt. Es war Okt 2018. Der Link Infoschreiben dokumentiert es. Zu spät, keine Gelegenheit mehr sich im Notfalldienst einzubringen.
Antwort von Tobias Burkhardt

Keine Antwort erhalten bis Sa 11.01.2020 – 24:00 Uhr.

Nachgefragt am Fr 20.12.2019 ohne Antwort zu erhalten.

Wir lassen die Angelegenheit über die Feiertage ruhen. Im Jan 2020 wird versucht, eine telefonische Kontaktaufnahme herzustellen.

Im Jan 2020 hat die AGZ beim Friedensrichter eine Anzeige eingereicht. Es wurde eine Schlichtungsverhandlung angesetzt.

Creditreform droht 2020 weiter

hubni@… schreibt: (eine Namensnennung fehlt im Brief)

Rechnung bezahlen oder Ratenvereinbarung unterzeichnen.

Betreibungseinleitung am 03.01.2020

Unsere Feiertage dauerten bis 05.01.2020

Die Rechnung wird weiterhin bestritten. Ein Rechtsvorschlag wird zum Friedensrichter führen. Rechtsschutzversicherung orientiert. Die AGZ wird dort persönlich Stellung nehmen müssen, auch wenn Herr Burkhard die angefragte Stellungsnahme nicht beantwortet.

Abschluss der Angelegenheit am 13.02.2020

Resultat: statt der geforderten 2500 CHF wurden 202 CHF gezahlt.

Wir haben am 03.02.2020 Michael Kohlbacher per Email angefragt, ob es sich lohne, für einen Betrag von 202 CHF beim Friedensrichter zu erscheinen.

Der Friedensrichter Termin wurde daraufhin storniert. Die Gerichtsgebühr von 280 CHF geht zulasten der AGZ. Ebenso wurde das Inkasso Verfahren bei Creditreform von der AGZ zurückgezogen.

Was hat das Ganze gebracht ?
  • 280 CHF Gerichtsgebühren für die AGZ
  • ähnliche Ausgaben der AGZ bei Creditreform.
  • einen negativ Eintrag für Creditreform und die AGZ auf Google Map
  • eine Dokumentation von Creditreform auf dieser Seite.
  •  8% Ertrag aus der Forderung von 2500 CHF.

Manchmal „wär’s gschider mer wär schläuer

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