Aufbewahrungspflicht

Krankengeschichten 20 Jahre.

ab 2020 vom Bund gesetzlich vorgesehen.

Im Kanton ZH vermutlich erst ab 2021/22.

Im Newsletter 01/2019 empfiehlt die AGZ bereits 2020 umzustellen und die Haftpflichtversicherung zu  kontaktieren.

Die AGZ beschreibt die Rechtslage

Diese Informationen waren bereits in der Presse zu lesen. Dem älteren Hausarzt hilft dies nicht weiter. Er erwartet konkrete Hilfeleistung . Wir haben die nachfolgenden Fragen am 28.11.2019, dem Präsidenten Josef Widler, der AGZ zugestellt und warten auf Antwort.

Fragen die den Hausarzt interessieren

Was passiert, wenn bei der Praxisauflösung die Akten irrtümlich entsorgt werden? Gibt es dazu ein Rechtsurteil?

Was passiert, wenn ein 76-jähriger , praktizierender Hausarzt, stirbt und die Angehörigen alles Entsorgen?

Was passiert, wenn die KG’s aufbewahrt werden und der Hausarzt 5 Jahre danach stirbt? Sind die Angehörigen verpflichtet, diese aufzubewahren?

Was passiert, wenn auch die Ehefrau stirbt, das Haus verkauft und geräumt wird. Die Akten sind dann weg. Müssten die Kinder für die 20 jährige Aufbewahrungspflicht aufkommen?

Was passiert, wenn eine angeforderte Akte nicht mehr gefunden werden kann?

Was passiert, wenn KG’s absichtlich entsorgt werden? Strafgesetz?

Antwort der Ärztegesellschaft ZH

Die AGZ antwortet vorbildlich innert weniger Stunden.

Irrtümliche Entsorgung.

  • Ein Rechtsurteil sei dazu nicht bekannt.
  • Mit der Entsorgung hat der Arzt indes keine Möglichkeit zu beweisen, dass er die Sorgfaltspflicht eingehalten hat.
  • Unschön sei, dass er dem Patienten die KG nicht mehr herausgeben könne. Die Patienten wenden sich dann an die GD oder die AGZ.

Absichtliche Entsorgung.

  • Keine Frage des Strafrechts.
  • Es ist eine Frage der Haftung, vertraglich, ausservertraglich, aufsichtsrechtlich.

Weitert Infos auf: FMH Recht.

Verwarnung bei Entsorgung.

  • Die GD hätte die Möglichkeit eine aussergerichtliche Verwarnungen zu verfügen. Das sei eher theoretischer Natur, weil der Arzt ja keine Praxis und keine Berufsausübungsbewilligung mehr hat.

Akte nicht mehr gefunden.

  • Entspricht einer irrtümlichen Entsorgung. Rechtsurteile fehlen.

Todesfall

  • Die Erben müssen diese Pflicht übernehmen. Rechtsurteile fehlen.

Empfehlung

  • Archivesuisse ist eine Möglichkei,t um bei der Praxisschliessung diesen Problemen aus dem Weg zu gehen. Ob sich das rechnet?

Email vom 28.11.2019 von Beatrice Rutishauser, Rechtskonsultentin AGZ.

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