WebUp - Zwang zur Datenlieferung

Kein Zertifikat ohne ausgefüllte Fragebogen.
Das Forum für medizinische Fortbildung (fomf.ch) verlangte am 21. Okt 2021, nach Ende des WebUp Ophthalmologie, das Ausfüllen von zwei zusätzlichen Fragebogen.
Dies trotz Bestätigung der Anwesenheit per Klick zu Beginn und nach der Pause.
Diese Fragebogen betreffen, die Beurteilung jedes Referenten der Vorlesung und je 4 Prüfungsfragen zur Kontrolle der Teilnahme. Kein Zertifikat ohne die Beantwortung.
Die personalisierten Fragebogen müssten dann der Schweizerischen Gesellschaft für Ophthalmologie (sog-sso.ch) zur Auswertung übermittelt werden. So die Antwort auf die Anfrage am 29.10.2021 beim fomf.
Das fomf übernimmt hier Auflagen der medizinischen Fachgesellschaft SOG. Ist das Datenschutzkonform?
Fragen die geklärt werden müssen
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage darf das (fomf.ch) persönliche Daten erheben und alle Antworten weiterleiten, ohne nach einem Einverständnis zu fragen. In diesem Beispiel geht es soweit, dass wer dies nicht tut, kein Zertifikat erhält. Da fühlt man sich genötigt.
Was passiert mit diesen Daten? Die SOG (sog-sso.ch) gelangt so an alle Email Adressen und Namen der Teilnehmer inklusive deren Meinungen.
Welche Bestimmung hindert die SOG daran, diese Daten anderen Institutionen zur Verfügung zu stellen?
Bei einer Teilnahme vor Ort kann jeder den Saal verlassen, ohne die Beurteilung auszufüllen. Prüfungsfragen werden gar nicht gestellt.
Der Fortbildungsnachweis beruhe auf Selbstdeklaration. Dem Hausarzt ursprünglich so erklärt. 2021 sind wir auf Niveau Kontrolle.
Eine weitere Überlegung ist, ob unter Zwang die Fragebogen noch ehrlich beantwortet werden? Was nützen, aus Ärger abgegebene, durchgehend negative Beurteilungen einer sauberen Statistik?
Was passiert mit jenen Teilnehmenden, die alle Prüfungsfragen falsch beantworten, oder konsequent nur die ersten auswählen? Werden in Zukunft Sanktionen fällig?
Die fomf ist gut beraten, allen Teilnehmenden ein Zertifikat ausstellen.
An die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft
Die SOG (sog-sso.ch) hat der fomf (fomf.ch) zwei Auflagen für eine Anerkennung der Fortbildung im WepUp auferlegt. Ohne diese dürfe kein Zertifikat ausgestellt werden. Die fomf hat das 1:1 umgesetzt.
Fragebogen zur Beurteilung und Prüfungsfragen. Diese müssen der SOG zur Begutachtung zugestellt werden. Personalisiert wohlverstanden. Mit Email, Name und Antwort des Teilnehmers.
Wir bitten am 01.11.2021 die SOG um eine Stellungsname für dieses Vorgehen, die wir hier aufschalten werden.
Email vom 01.11.2021 – Die SOG verspricht eine „zeitnahe“ Stellungnahme. Bis zum 12.11.2021 haben wir keine erhalten. Wir fragen deshalb nach und erhalten von Frau Valérie Noelpp die Info, bis Anfang nächster Woche diese zugestellt zu bekommen. Keine Antwort bis am 26.11.2021. Die Gesellschaft verzichtet anscheinend, auch 4 Wochen nach Anfrage, auf Ihre Stellungsname.
An den Datenschutzbeauftragten vom Bund
Beim Datenschutzbeauftragten (EDÖB) wird nachgefragt, wie sie die Angelegenheit beurteilen. Dies wurde am 12.11.2021 platziert.
Antwort von Frau Anja Trachsel-Roffler am 18.11.2021 vom Datenschutzbeauftragten: „Aufgrund der beschränkter Ressourcen ist es uns zur Zeit nicht möglich auf das Anliegen vertieft einzugehen. Ihre Mitteilung gibt uns aber wertvolle Hinweise welche Themen behandelt werden sollten“.
Die Rechtslage ist für den Bund also nicht restlos geklärt. Wir erhalten aber Informationen, welche Rechtsmittel uns zur Verfügung stehen. Davon werden wir zur Zeit absehen. Wir nehmen an, dass es sich um eine einzelne „Entgleisung“ der Gesellschaft SOG (sog-sso.ch) handelt.