Dr.med. Jürg Stierli, Hausarzt, Arzt im Ruhestand.

30 Jahre Dorfarzt in Vals, Graubünden

Okt 2019

Leserbrief Schweizerische Ärztezeitung 02.10.2019

Seniorenbewilligung: Rezept ungültig

Rezept von nicht mehr berufstätigem Arzt ungültig.

Nach 30-jähriger Praxistätigkeit in einer Bergpraxis wird mir von Helsana mitgeteilt…

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Nach 30-jähriger Praxistätigkeit in einer Bergpraxis und fünf Jahre nach der Pensionierung wird mir von meiner Krankenkasse (Helsana Zürich) das Bezahlen der Medikamentenrechnung meiner Frau verweigert, weil kein gültiges Rezept vorliege (das von mir unterschriebene Rezept).

Auf Nachfrage wird mir mitgeteilt, dass Rezepte von nicht mehr berufstätigen Ärzten ungültig seien.

Würde ich bis 80-jährig weiterarbeiten, wäre dies kein Problem (wo bleibt die Logik?).

Bisher wurden immer alle Medikamente bezahlt, über die neue Regelung wurden wir nicht orientiert. Jetzt muss ich die Rezeptur von einem Kollegen erfragen, was natürlich mit Zusatzaufwendungen für die Krankenkasse verbunden ist.

Wer ist eigentlich wirklich am Einsparen von Kosten im schweizerischen Gesundheits­wesen interessiert?

Dr.med. Jürg Stierli, Hausarzt, pensioniert.

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