Geschenke: an Reglementierung kaum zu überbieten

Neue Vorschriften ab 01.01.2020

Vorschriften bei der Einladung zum Essen.

Schweizerische Ärztezeitung 20.11.2019

Mittagessen mit Pharma - die Vorschrift

Voraussetzungen abklären ob diese  Einladung angenommen werden kann.

Empfehlung: schriftliche Vereinbarung unterzeichnen.

Vorschrift was geredet werden darf: nur Fachgespräche sind erlaubt.

Empfehlung: Gesprächsnotizen machen zur Dokumentation.

Vorschrift wie viel konsumiert werden darf: 100 CHF pro Person.

Empfehlung: vor der Bestellung alle Preise zusammenzählen.

Mittagessen mit Pharma - die Praxis

Wer kontrolliert das Gespräch? Sitzen die Verfasser in der Nähe? Verlangen sie die Gesprächsnotizen? Sollen diese aufgenommen werden?

Vor dem Essen: Speise- und Getränkekosten zusammengezählt.

  • Arzt – 98 CHF
  • Vorschriftskonform

Nach dem Essen: Spontan wird noch Kaffee nachbestellt und ein Dessert.

  • Arzt – 113 CHF.
  • Empfehlung: Arzt soll eine Vereinbarung unterzeichnen.

Und was ist mit dem Trinkgeld? Verordnung ergänzen?

Mittagessen mit Pharma – die Lösung

Laden wir doch die Pharmavertretung zum Essen ein!

Verordnungen dazu sind noch nicht bekannt.

Jurist im Büro - Hausarzt an der Front

Gemütlich Mittagessen gehen, plaudern, Geselligkeit. Was meint das Heilmittelgesetz dazu?

Verordnungstext
Art. 7 Abgeltungen für gleichwertige ­Gegenleistungen

  • 1 Als Abgeltungen für gleichwertige Gegenleistungen einer Fachperson oder Organisation nach Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe c HMG zulässig sind Abgeltungen, die:
    • a. auf einer schriftlichen Vereinbarung basieren, ­woraus Art und Umfang von Gegenleistung und ­Abgeltung hervorgeht; und
    • b. in einem angemessenen Verhältnis zur Gegenleistung stehen.
  • 2 Im Rahmen eines Fachgesprächs ist die Übernahme von Verpflegungskosten bis höchstens 100 Franken von der Verpflichtung nach Absatz 1 Buchstabe a ausgenommen.

Wo sind wir 2020 angekommen?

Kommentar zu Geschenke

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Ja Euer Ehren, ich bekenne mich schuldig. Gipfeli von Pharmavertretern erhalten und selber gegessen.

Leserbrief Schweizerische Ärztezeitung 11.12.2019

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