Geschenke: an Reglementierung kaum zu überbieten

Neue Vorschriften ab 01.01.2020
Vorschriften bei der Einladung zum Essen.
Schweizerische Ärztezeitung 20.11.2019
Mittagessen mit Pharma - die Vorschrift
Voraussetzungen abklären ob diese Einladung angenommen werden kann.
Empfehlung: schriftliche Vereinbarung unterzeichnen.
Vorschrift was geredet werden darf: nur Fachgespräche sind erlaubt.
Empfehlung: Gesprächsnotizen machen zur Dokumentation.
Vorschrift wie viel konsumiert werden darf: 100 CHF pro Person.
Empfehlung: vor der Bestellung alle Preise zusammenzählen.
Mittagessen mit Pharma - die Praxis
Wer kontrolliert das Gespräch? Sitzen die Verfasser in der Nähe? Verlangen sie die Gesprächsnotizen? Sollen diese aufgenommen werden?
Vor dem Essen: Speise- und Getränkekosten zusammengezählt.
- Arzt – 98 CHF
- Vorschriftskonform
Nach dem Essen: Spontan wird noch Kaffee nachbestellt und ein Dessert.
- Arzt – 113 CHF.
- Empfehlung: Arzt soll eine Vereinbarung unterzeichnen.
Und was ist mit dem Trinkgeld? Verordnung ergänzen?
Mittagessen mit Pharma – die Lösung
Laden wir doch die Pharmavertretung zum Essen ein!
Verordnungen dazu sind noch nicht bekannt.
Jurist im Büro - Hausarzt an der Front
Gemütlich Mittagessen gehen, plaudern, Geselligkeit. Was meint das Heilmittelgesetz dazu?
Verordnungstext
Art. 7 Abgeltungen für gleichwertige Gegenleistungen
- 1 Als Abgeltungen für gleichwertige Gegenleistungen einer Fachperson oder Organisation nach Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe c HMG zulässig sind Abgeltungen, die:
- a. auf einer schriftlichen Vereinbarung basieren, woraus Art und Umfang von Gegenleistung und Abgeltung hervorgeht; und
- b. in einem angemessenen Verhältnis zur Gegenleistung stehen.
- 2 Im Rahmen eines Fachgesprächs ist die Übernahme von Verpflegungskosten bis höchstens 100 Franken von der Verpflichtung nach Absatz 1 Buchstabe a ausgenommen.
Wo sind wir 2020 angekommen?
Kommentar zu Geschenke
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Ja Euer Ehren, ich bekenne mich schuldig. Gipfeli von Pharmavertretern erhalten und selber gegessen.
Leserbrief Schweizerische Ärztezeitung 11.12.2019
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